BGH zu Rückvergütungen bei Medienfonds: Neue Chancen für geprellte Anleger | 12.04.2009 |
Bundesgerichtshof (Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07)Deutlich ausgeweitet hat der BGH seine Rechtsprechung zur Offenlegungspflicht bei Rückvergütungen. Diese beschränkt sich nicht auf WpHG-Produkte, sondern gilt nunmehr auch für Medienfonds. Damit erhöhen sich die Chancen von geprellten Anleger Schadenersatzansprüche, insbesondere aus Beraterhaftung gegenüber dem Anlageberater oder gegenüber Banken geltend zu machen. | |
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LG Essen: Anforderungen an ein Impressum i.S.d. § 5 TMG | 07.04.2009 |
LG Essen (Urteil vom 19.09.2007 -44 O 49/07)Ein Impressum genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, wenn die Unternehmensform und der Inhaber des Unternehmens nicht genannt werden. Ein Kontaktformular, das eine über den Befehl "Abschicken" eine Verbindung zum Unternehmen herstellt, genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Dieser verlangt nicht nur technische Vorrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt wird, sondern "Angaben", die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dies ist typischerweise die E-Mail-Anschrift. Dem Interessenten muss es auch möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Unternehmen möglich ist. Es ist zu beachten, dass die gleichen Anforderungen auch für Online-Händler (z.B. bei ebay oder im eigenen Online-Shop), da sonst bei Nichteinhalten der Vorgaben Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoß drohen. | |
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LG Düsseldorf zur Verwendung von geschützten Fotos bei ebay-Auktion | 12.03.2009 |
LG Düsseldorf (Urteil vom 19.03.2008 -12 O 416/06)
Bei Verwendung geschützter Fotografien im Rahmen einer eBay-Auktion steht dem Lichtbildner nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine angemessene und übliche Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern zu. In derartigen Fällen können im Rahmen der Schadensbemessung gemäß § 287 ZPO bei der Ermittlung der üblichen Vergütung die Honorarempfehlungen der MFM zu Grunde gelegt werden. Demnach ist die Klägerin so zu stellen, als wäre die Handlung, durch die ihre Rechte verletzt worden sind, Gegenstand eines Lizenzvertrages gewesen. Als angemessen gilt die Lizenzgebühr, die verständige Vertragspartner vereinbart hätten. Zu Grunde zu legen ist dabei der Zeitpunkt des Eingriffs. Er ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Schluss des Verletzungszeitraums zu beziehen. Unerheblich ist, ob der Verletzte tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten hat, ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich. Dieser Entscheidung lag eine Abmahnung bei ebay zugrunde, auf die der Abgemahnte weder reagierte noch eine Unterlassungserklärung abgab. | |
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Neue Hoffnung bei Schrottimmobilien | 09.03.2009 |
Mal wieder war das Thema, das viele Kleinanleger in den Ruin getrieben hat, Thema bei der ARD. Vor kurzem berichtete "PlusMinus" über die Situation und Chancen der Geschädigten. | |
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Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails | 17.02.2009 |
OLG Schleswig: (Beschluss vom 05.01.2009 - 1 W 57/08)Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-Mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen. | |
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"Wesentliche Teile" der Datenbank i.S.d. § 87 b UrhG | 10.02.2009 |
OLG Köln: (Urteil vom 14.11.2008 - 6 U 57/08)In der Summe müssen die entnommenen Daten die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, damit eine Verletzung der Rechte aus § 87 b Abs. 1 UrhG angenommen werden kann. | |
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Kontoführende Bank eines Kapitalanlagebetrügers muss bei Verdacht warnen | 01.02.2009 |
BGH: (Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 56/07)Fast 200.000 Euro muss die kontoführende Bank eines Anlagebetrügers an eine Geschädigtengemeinschaft zahlen. | |
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