Kapitalanlagerecht: BGH entscheidet achtfach zugunsten Schrottimmobiliengeschädigter | 16.06.2011 |
| Der Bundesgerichtshof entscheidet in acht Badenia-Fällen zugunsten von Anlegern sogenannter Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung. Die Bank kann sich nicht mehr darauf berufen, sie sei nicht haftbar zu machen, da nur Kontakt zwischen Anleger und Vermittler bestand. | |
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Kapitalanlagerecht: Achtung für alle Kapitalanleger – Absolute Verjährung am 31. Dezember 2011 | 14.06.2011 |
| Zum 31.12.2011 verjähren Ansprüche gegen Anlageberater wegen Falschberatung, welche vor dem 1.1.2002 entstanden sind nun grundsätzlich endgültig. Der Anleger sollte daher umgehend handeln, bevor bestehende Ansprüche nur wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können | |
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Wettbwerbsrecht: OLG Celle Urteil vom 02.09.2010 13 U 34/10: Treuwidrige Berufung auf Fehlen der Originalvollmacht bei der Abmahnung | 12.06.2011 |
| Das Bestehen auf eine Vollmacht bei erhaltener Abmahnung kann teuer werden. Das bestätigte jüngst auch das OLG Celle. | |
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Medizinrecht: LG Berlin: € 25.000,- Schmerzensgeld für den Verlust einer Gebärmutter | 10.06.2011 |
| Das Landgericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, inwieweit der Verlust einer Gebärmutter schadensrechtlich zu bewerten ist. | |
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Gewerblicher Rechtschutz: Anforderungen an ein Impressum i.S.d. § 5 TMG | 07.06.2011 |
LG Essen (Urteil vom 19.09.2007 -44 O 49/07)Ein Impressum genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, wenn die Unternehmensform und der Inhaber des Unternehmens nicht genannt werden. Ein Kontaktformular, das eine über den Befehl "Abschicken" eine Verbindung zum Unternehmen herstellt, genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Dieser verlangt nicht nur technische Vorrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt wird, sondern "Angaben", die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dies ist typischerweise die E-Mail-Anschrift. Dem Interessenten muss es auch möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Unternehmen möglich ist. Es ist zu beachten, dass die gleichen Anforderungen auch für Online-Händler (z.B. bei ebay oder im eigenen Online-Shop), da sonst bei Nichteinhalten der Vorgaben Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoß drohen. | |
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