Anlageberaterhaftung

Anlageberaterhaftung

Die Aufgabe eines Anlageberaters ist es, seinen Kunden bei der Entscheidung über ein Investment zu beraten. Als Experte kennt er alle Anlageformen, Investitionsmöglichkeiten, Instrumente und Risiken im Kapitalanlagegeschäft. Die Beratung, so schreibt es die Rechtsprechung vor, muss dabei "anlegergerecht" sein. Das bedeutet, dass der Anlageberater den Wissensstand seines Kunden bei einer Anlageempfehlung berücksichtigen muss. Ebenso ist es seine Pflicht, sich umfassend über die Risikobereitschaft des Kunden zu informieren.

Die anlegergerechte Beratung wird durch die objektgerechte Beratung ergänzt. Der Anlageberater muss dabei über das produktspezifische Risikoprofil aufklären und Verlustpotentiale eines Anlageproduktes nennen. Kommt der Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Berater das Kapital in wesentlich risikoreichere Produkte investiert, als dies dem vereinbarten Risikoprofil entspricht.

Die Kanzlei prüft, ob Sie als Kapitalanleger fehlerhaft beraten wurden und die Beweissituation einen erfolgversprechenden Prozess zulässt. Dafür recherchiert die Kanzlei alle für die Beweisführung notwendigen Fakten und vertritt Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich. Da der Kapitalanleger diese Fälle nur dann gewinnen kann, wenn er eine fehlerhafte Anlageberatung nachweisen kann, ist die Beweissituation streitentscheidend.

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Rechtsanwalt Tawil  |  Rosenthaler Str. 46/47  |  10178 Berlin