Medizinrecht

Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) - Rechte der Patienten wahren.

Meine Kanzlei berät und vertritt sie in allen Fragen des Arzthaftungsrechts.

Durch meine zusätzliche medizinische Ausbildung bin ich in der Lage Behandlungsunterlagen selbst zu prüfen und unter juristischen Gesichtspunkten zu bewerten.

Darüber hinaus stehen der Kanzlei auch ärztliche Berater zur Verfügung, sodass eine zügige Bearbeitung der Anfragen gewährleistet werden kann. Denn gerade in diesem Bereich kommt es neben den juristischen Kenntnissen auch auf fundiertes medizinisches Wissen an.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler (auch im Volksmund "Kunstfehler" genannt) sind insbesondere:

  • Fehldiagnosen,
  • nicht fachgerecht durchgeführte Operationen,
  • unzureichende Aufklärung,
  • fehlende, aber erforderliche Befunderhebungen,
  • oder verspätet eingeleitete Behandlungsmaßnahmen.

Dreh- und Angelpunkt des Arzthaftungsrechts ist der medizinische Standard. Der Standard wird in der konkreten Behandlungssituation durch Gutachten oder fachärztliche Behandlungsregeln für das Verfahren benannt.

Die Maßstäbe im Arzthaftungsrecht setzt die Medizin. Daher ist auch für den Anwalt eine grundlegende Kenntnis in der Medizin Grundvoraussetzung für erfolgreiches Agieren im Bereich des Arzthaftungsrechts.

Der Anwalt kann dadurch medizinische Abläufe und die einzelnen Schritte juristisch einordnen und ihre Wertigkeit für den Anspruch prüfen.

Hinsichtlich der Aufklärungspflicht ist folgendes anzumerken: Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stellt ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut dar. Daher muss der Arzt ordnungsgemäß, ausführlich und patientengerecht aufklären. Dies gilt z. B. hinsichtlich der Indikation (Erforderlichkeit eines Eingriffes) und über die Alternativen und Risiken der Behandlung.

Allein eine Verletzung dieser Pflichten gilt als deswegen als gravierender Behandlungsfehler und kann zu einer entsprechenden Haftung und Schadenersatz gegenüber dem Patienten führen.

Es wird weiterhin wichtig zu wissen, dass gerichtliche Verfahren in diesem Bereich wegen der bestehenden Beweisschwierigkeiten in den meisten Fällen mit einem hohen (Kosten-) Risiko verbunden sind.

Aus diesem Grund bin ich stets bemüht, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. So bleibt den Mandanten ein oft jahrelanger und belastender Rechtsstreit erspart.

Dies hat sich bislang als sehr effektive Strategie erwiesen.

Sollten sich die Haftpflichtversicherer nicht auf eine außergerichtliche Regulierung einlassen, werde ich den Klageweg einschlagen und die Interessen meiner Mandanten vor Gericht durchsetzen.

 

Rechtsanwalt Tawil  |  Rosenthaler Str. 46/47  |  10178 Berlin