Prospekthaftung
An den Kapitalmärkten haben Anleger eine große Auswahl, wenn sie sich an der Entwicklung eines Unternehmens beteiligen möchten. Aktien, Fonds, Anleihen und andere Finanzprodukte bieten viele Chancen, aber auch Risiken. Über die betriebswirtschaftlichen Rahmendaten eines Anlageprodukts oder des emittierenden Unternehmens informiert der sogenannte Prospekt. Aufgabe des Prospekts ist es dabei, eine korrekte Einschätzung des Risikos eines Investments zu ermöglichen. Sind diese Angaben - vorsätzlich oder fahrlässig - unvollständig oder gar falsch, kann das herausgebende Unternehmen schadensersatzpflichtig gemacht werden, die Prospekthaftung wird wirksam.
Vor dem Erwerb einer Kapitalanlage stellt die Kanzlei für ihre Mandanten die Chancen und Risiken des Investments aus unabhängiger Sicht eines Kapitalanlagerechtsexperten dar.
Ist ein Investment fehlgeschlagen, so erstellt die Kanzlei für die Mandanten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage. Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten, so wird der erste Schritt die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sein, der zweite Schritt das Einreichen einer sogenannten Prospekthaftungsklage. Bestehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten, so raten wir von der Weiterverfolgung der Ansprüche ab, damit der bereits eingetretene Schaden sich nicht noch durch Anwalts- und Gerichtskosten vergrößert.
